■ Das Urteil, das Behinderte als Lärmfaktor einstuft, sorgt für einhellige Empörung. Der Träger der Wohngruppe im Kreis Düren will vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen
Das Oberlandesgericht Köln urteilt: Geräusche von Schwerstbehinderten sind „auf Dauer unerträglich“ und müssen nicht „schrankenlos geduldet“ werden ■ Aus Köln Walter Jakobs