Das Bundesverfassungsgericht kippt ein diskriminierendes Gesetz aus Bayern: EU-Ausländer haben dort keinen Anspruch auf das Landeserziehungsgeld. Bayern begründet das mit Sparzwängen.
„Mehmet“ hat wieder zugeschlagen. Der einstige jugendliche Serienkriminelle aus München sitzt nun im Gefängnis. Bayerns Innenminister Günther Beckstein fordert die erneute Ausweisung des mittlerweile 20-Jährigen – und ignoriert dabei die Umstände des Falles: „Mehmet“ ist ein deutsches Problem
Was hat der Serienstraftäter „Mehmet“ mit Jugendarbeitslosigkeit zu tun? Er ist das Paradebeispiel für Teens, die bereits mehrere Reparaturmaßnahmen durchlaufen haben, meint der Pädagoge Albert Scherr
Wenn er will, darf der inzwischen volljährige Serienstraftäter Muhlis A. in Deutschland leben. Das Bundesverwaltungsgericht entschied grundsätzlich: Wer hier geboren ist, hat starke Rechte
Der heute 18-jährige Jugendstraftäter „Mehmet“ darf zurück nach Deutschland. Bei der entscheidenden Gerichtsverhandlung in Berlin war er gestern nicht dabei. Angeblich war sein Pass abgelaufen. Stadt München wollte verlorenen Sohn nicht mehr
■ Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes erlaubt Zwangsfotografien für ausreisepflichtige Iranerinnen / Auch in Bremen drohen Zwangsmaßnahmen