Justiz Eine islamistische Mutter lernte in Syrien das Schießen, um sich und ihre Töchter zu verteidigen. Das war nicht strafbar, stellt der Bundesgerichtshof nun fest
Eine 30-jährige Deutsche nahm ihre zwei kleinen Kinder mit nach Syrien. Vor Gericht weist sie den Vorwurf zurück, sie in Lebensgefahr gebracht zu haben.
Eine Aktivistin gegen das Assad-Regime wurde wiederholt verhaftet und gefoltert. Doch die Gräueltaten, die sie in Freiheit sehen musste, waren schlimmer.
Auf der Website „Women under Siege“ können syrische Bürger sexuelle Angriffe melden, die in einer Datenbank gesammelt werden. Der Horror wird so sichtbar.
AUFSTAND „Mutter aller Schlachten“ nennen Rebellen die syrische Revolution. Ihr informelles Sprachrohr: Facebook. Wer da nach dem Wort „Mutter“ sucht, findet verstörende Textfragmente