■ Mülheim-Kärlich strahlte nur zwei Winter. Nach zehn Jahren Rechtsstreit hebt das Bundesverwaltungsgericht die Genehmigung für den Koblenzer Reaktor endgültig auf. Das Erdbebenrisiko wurde nicht ausreichend geprüft
■ Bundesgerichtshof erklärt die Genehmigung für das AKW Mülheim-Kärlich für „rechtswidrig“. Betreiber RWE bekommt jedoch keinen vollen Schadenersatz von Rheinland-Pfalz. Richter müssen noch über Summe entscheiden