Die Nervenschäden eines Arbeiters, der ein Lösungsmittel nicht vertrug, gelten als Berufskrankheit. Das haben Sozialgerichte nach acht Jahren zugegeben.
Gewerkschaften und Oppositionsparteien fordern Anti-Stress-Verordnungen. Doch die Präventionsschancen sind in unserer Gesellschaft sehr ungleich verteilt.