EUROPÄISCHER GERICHTSHOF Deutschland darf Zuwanderern aus den EU-Staaten weiterhin Hilfe verwehren, wenn diese nur wegen der möglichen Sozialleistungen kommen
■ Beim Kölner EU-Gipfel Anfang Juni soll der „Beschäftigungspakt“ geschlossen werden. Doch echte Verpflichtungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wird es nicht geben