Heute von 8 bis 11 Uhr ruft die Lokführergewerkschaft bundesweit zum Streik auf. Die Bahn wehrt sich – vor Gericht und mit einem Notfallfahrplan. Der soll gewährleisten, dass zwei Drittel aller Fernzüge und die Hälfte der Nahverkehrszüge fahren
Wenn die Lokführer am Freitag streiken, steht mindestens die Hälfte aller S-Bahnen und Regionalbahnen in Berlin still. Ungeachtet der Gerichtsentscheidung zum Streik hat die Bahn einen reduzierten Fahrplan angekündigt
Der Wirbel um das Gleichbehandlungsgesetz sei übertrieben - in Deutschland gebe es kaum offene Diskriminierung, meint Ulrich Tschöpe, Anwalt für Arbeitsrecht.
Bahn-Vorstand und Lokführer folgen einem Vergleichsvorschlag der Richterin: Während des Vermittlungsversuchs durch Kurt Biedenkopf und Heiner Geißler sollen die Züge rollen. Arbeitsrechtsexperte ist skeptisch: Mediation „weder Fisch noch Fleisch“
Am Freitag entscheidet das Gericht über die Zulässigkeit eines Lokführer-Streiks. Die Bahn bestätigte indes, dass zwei Ex-Unionspolitiker vermitteln werden.
Arbeitsrechtler können die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen. "Volkwirtschaftlicher Schaden" drohe nur bei Stillstand aller Transportmittel.
Im Konflikt um den drohenden Streik der Lokführer klagt die Bahn bei Arbeitsgerichten in ganz Deutschland. taz.de erklärt, was uns da erwartet - und wer den Rechtsstreit gewinnen könnte.
Ein halber Sieg für die Arbeitnehmerinnen von Süderelbe: Sie werden in den Tarifvertrag der Männer eingruppiert - bis auf jene, die im Transportbereich arbeiten.
Ver.di akzeptiert Verschlechterungen für rund 50.000 Telekom-Beschäftigte. Die Angestellten müssen für weniger Geld mehr arbeiten - um Arbeitsplätze zu sichern.
Wieder einmal fordert der Wirtschaftsminister eine Lockerung des Kündigungsschutzes. Diesmal soll Dänemark Vorbild sein. Doch die SPD winkt ab. CDU-Arbeitnehmer haben „verfassungsrechtliche Bedenken“. Grüne nennen Glos-Vorschlag „Unsinn“