Ex-Ministerin Kopp weißgewaschen
■ Das höchste Strafgericht der Schweiz gestand der Ex-Justizministerin „Rechtsirrtum“ zu und sprach sie vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung frei / Hintergrund des Verfahrens bildete eine Geldwäscheraffäre
24.2.1990