„Verhinderung feindlich-negativer Handlungen“
Heute will das Dresdner Landgericht das Urteil im Prozeß gegen Hans Modrow wegen Wahlfälschung fällen / Weitere Vorwürfe gegen den Ex-SED-Bezirksfürsten stellen den „Hoffnungsträger“ in ein neues Licht ■ Von Hertha Kleinschmidt
27.5.1993