90 Millionen Euro soll die Türkei als Entschädigung für das Leid zahlen, das sie mit der Invasion des Inselnordens verursacht hat. Ankara will das Urteil nicht annehmen.
Im Internet ist anonym geäußerte üble Nachrede allgegenwärtig. Internetportale sind haftbar, urteilt jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Das Urteil des Straßburger Gerichts stellt fest, dass Ukraines Justiz nicht unabhängig ist. Kommt es nicht zur Freilassung Timoschenkos, muss die EU reagieren.
Der Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Religionsfreiheit von Christen am Arbeitsplatz: Das Kreuz über der Arbeitskleidung muss der Arbeitgeber ertragen.