Nun steht fest: Männliche Hühnerküken dürfen nicht geschreddert werden. Doch das Urteil enttäuscht. Wann das Töten tatsächlich ein Ende hat, ist unklar.
Die Kirche darf von ihren Beschäftigten keine Loyalität einfordern. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts schränkt die kirchliche Macht nicht wirklich ein.