Im NSU-Ausschuss klagt der Ex-Chef des MAD, dass der Militärgeheimdienst oft ignoriert wurde. Deshalb habe der Neonazi Uwe Mundlos den Wehrdienst absolvieren können.
300.000 Mal wurde die Anti-Terror-Datei seit 2007 abgefragt. Das Bundesverfassungsgericht prüft nun, ob die Zusammenarbeit gegen das Grundgesetz verstößt.
Die Anklage gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Zschäpe steht kurz bevor. Die Bundesanwaltschaft hat die Anklageschrift und 1.000 Ordner Akten bereits abgeschickt.