Fluchthelfer können sich nicht auf Rechte der Flüchtlinge berufen, so der BGH. Asylberechtigten von Griechenland nach Deutschland zu helfen, ist strafbar.
Vielerorts droht Schwulen und Lesben Verfolgung. Doch wer deshalb Asyl beantragt, muss Nachfragen ertragen. Der EuGH verlangt jetzt von den Behörden Sensibilität.
Das Bundesinnenministerium fordert eine konsequente Abschiebepraxis. Es gebe ein Vollzugsdefizit. Sogar Schleuser rieten zu einem Asylantrag hierzulande.
Die neu erklärten „sicheren Herkunftsländer“ verletzen Menschenrechte. Besonders für LGBT-Aktivisten und Roma ist die Lage schwer, kritisiert der Grünen-Abgeordnete.