Gegen einen Offizier wird die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme verhängt, weil er die Identitäre Bewegung unterstützte. Er darf keinen Dienstgrad mehr führen.
Im Februar entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, ob „Compact“ von verfassungsfeindlichen Inhalten geprägt ist. Bis dahin darf das Magazin erscheinen.