■ Wenn kein Fahrzeug behindert wird, kann bei einer Blockade auch keine Nötigung vorliegen, schloß das Landgericht Zweibrücken messerscharf und sprach eine Giftgas-Blockiererin frei
... Sachverhalt zugrunde liegt, freisprechen muß. Thomas Krumenacker
ca. 67 Zeilen / 2438 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
Wollen Sie taz-Texte im Netz veröffentlichen oder nachdrucken? Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Syndikation: lizenzen@taz.de.