Das Bekenntnis zu anderen Religionen ist lebensgefährlich
Im Iran gelten Angehörige der religiösen Minderheiten als „Ungläubige“, als „kufr“. Dennoch können Juden, armenische Christen, Freikirchler und Zoroaster ihre Religion ausüben, allerdings nur hinter verschlossenen Türen. ■ Von Thomas Dreger
18.12.1996