Der eilig geänderte neue Wahlrecht der Ampelkoalition soll offenbar der Opposition schaden. Das Bundesverfassungsgericht sollte es deshalb korrigieren.
Die Grünen wollen künftig über die Kanzlerkandidatur per Urwahl entscheiden. Für eine Partei, die noch immer für Basisdemokratie stehen will, ist das eine gute Idee.