Auch freie Journalist:innen dürfen im Rahmen stabiler Geschäftsbeziehungen wegen ihrer Homosexualität nicht diskriminiert werden, entschied der EuGH
Eine ZDF-Mitarbeiterin will wissen, was ihre männlichen Kollegen verdienen. Das Bundesarbeitsgericht sagt, dass auch „feste Freie“ das erfahren dürfen.