Die Verurteilung Irmgard Furchners wegen Beihilfe zum Massenmord hält. Es ist das erste rechtskräftige Urteil gegen eine zivilbeschäftigte KZ-Mitarbeiterin.
Die Ampelregierung hat im Bereich Gebäude und Verkehr das Klimaschutzgesetz nicht eingehalten, urteilt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.