Die Staatsanwaltschaft wird wohl keine Ermittlungen gegen Hengameh Yaghoobifarah einleiten. Die Kolumne der taz-Autor*in hatte eine Kontroverse ausgelöst.
Das Bundesverfassungsgericht hat keine Einwände gegen die strafrechtliche Verfolgung von Lebensmittel-Rettern. Die Strafurteile gegen zwei bayerische Studentinnen seien nicht willkürlich