Der Entwurf ist ein wichtiger Schritt vorwärts. Doch es bleiben Unsicherheiten, die durch eine „Nein heißt Nein“- Regelung geklärt werden könnten.
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Typ: Kommentar
Jeder neue Geheimdienstskandal zeigt, dass mehr Kontrolle nötig ist. Die muss aber unabhängig von Regierungsvorgaben funktionieren.
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Typ: Kommentar
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über Hamburgs Klage gegen das Betreuungsgeld. Es sollte die Klage ablehnen.
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Typ: Kommentar
Der Irakeinsatz soll ohne internationales Mandat stattfinden. Der Bundestag sollte klarstellen, dass die bloße Einladung anderer Länder nicht genügt.
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Typ: Kommentar
Die Steuerfreiheit für Unternehmenserben soll verhindern, dass Arbeitsplätze gefährdet werden. Das ist ideologischer Quatsch.
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Typ: Bericht
Der Verfassungsschutz will die Aussage eines V-Mannes im NSU-Prozess verhindern. Damit wird das V-Leute-System selbst ad absurdum geführt.
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Typ: Kommentar
Der Bundesnachrichtendienst ist kein Opfer der NSA. Im Gegenteil: Er versucht dem US-Geheimdienst nachzueifern. Das wird Konsequenzen haben.
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Typ: Kommentar
Der Europäische Gerichtshof macht deutlich: Auch Terroristen haben Menschenrechte. Die USA könnten bald öfter auf der Anklagebank sitzen.
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Typ: Kommentar
Die Sprachtests für nachziehende Ehegatten waren wenig sinnvoll und vor allem ein innenpolitisches Symbol. Für die Betroffenen waren sie eher lästig.
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Typ: Kommentar
Wer auf Anonymität im Netz setzt, ist der NSA offensichtlich verdächtig. Betroffen ist deshalb nicht nur ein Student, sondern alle sind es.
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Typ: Kommentar
KOMMENTAR VON CHRISTIAN RATH ÜBER DIE KONTROLLE DER BND-...
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Beim Ausweiten des Strafrechts geht Justizminister Maas zu weit. Sein Entwurf macht Familienfeste künftig zum Nervenkitzel und berührt die Pressefreiheit.
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Typ: Kommentar
Das EuGH-Urteil könnte der SPD Rückendeckung geben, die Vorratsdatenspeicherung ad acta zu legen. Doch sie muss sich gegen die CDU durchsetzen.
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KOMMENTAR VON CHRISTIAN RATH ÜBER DIE NEUEN SPIELREGELN IM ...
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KOMMENTAR VON CHRISTIAN RATH ZUM URTEIL GEGEN ULI HOENESS ...
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KOMMENTAR VON CHRISTIAN RATH ÜBER DIE GEKIPPTE DREIPROZENTHÜRDE Weil ...
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KOMMENTAR VON CHRISTIAN RATH ZUR VORRATSDATENSPEICHERUNG Demonstratives Nichtstun Der ...
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Laut EuGH verstößt Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Grundrechte. Bei genauerer Betrachtung ist das Gutachten aber eine Enttäuschung.
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Der deutsch-brasilianische UN-Vorstoß ist eine angemssene Antwort auf die Überwachungs-Enthüllungen. Auch diplomatisch ist sie clever.
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Typ: Kommentar
Die Bundesregierung würde Snowden nie einladen – aber wenn er plötzlich da wäre, käme Angela Merkel mit dem Sachzwang klar.
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Typ: Kommentar
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