„Arschloch“: Entlassung, aber mit Rente
Krach in der Chefetage der Kassenärztlichen Vereinigung ist entschieden: Der Geschäftsführer darf seine Vorsitzenden nicht „Arschloch“ nennen, meint das Oberlandesgericht. Eine fette Rente kriegt der gefeuerte Geschäftsführer trotzdem – aber später
7.6.2004