Trotz allem - kein Tiefflugverbot über AKWs
■ Tiefflieger sollen AKWs meiden, müssen aber nicht / Bei schlechtem Wetter oder Gegenverkehr dürfen Jets über gefährdetem Gebiet tieffliegen / Oberstleutnant nennt Vorschrift „faktisches Überflugverbot“ / Überfliegen von militärischen Schutzzonen verboten
28.4.1988