Ein pikanter Rechtsstreit um Männerakte
■ Eine Richterin und eine Staatsanwältin taten sich schwer damit, Männerakt-Magazine nicht als pornographisch zu beurteilen / Die angeklagten Buchhändler sprachen von Aufklärung und ästhetisierender Inszenierung / Gutachten sollen zur Aufklärung beitragen
14.10.1988