Nackte Tatsachen vor Gericht
Zwei Kriegsgegner, die 1999 beim Bundeswehrgelöbnis im Bendlerblock nackt über den Platz flitzten, stehen wegen Verstoß gegen das Versammlungsrecht vor Gericht. Verteidiger bezweifeln, dass die Feier überhaupt eine öffentliche Versammlung war
16.1.2001