Zur Gewerkschaftsdemo gesellte sich am Sonntag wieder der "Euromayday" für die prekär Beschäftigten. Und am Abend startete eine "revolutionäre Maidemo".
Um sie erkennungsdienstlich zu behandeln hielt die Polizei im Jahr 2003 Demonstranten stundenlang in Zellen fest. Das erklärte das Verfassungsgericht nun für unverhältnismäßig.
Es reicht demnach schlicht nicht aus, Gewaltszenarien an die Wand zu malen, um versammlungsfeindliche Maßnahmen durchzusetzen. Einmal mehr haben die Richter deutlich gemacht: Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut, und bereits die kleinste Auflage, die eine physische Barriere aufbaut, stellt einen Eingriff dar.L
Die Polizei tritt alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der Verwaltungsgerichte mit Füßen und lässt der Willkür freien Lauf. Dies wirft ein bezeichnendes Licht darauf, wie dilettantisch und unangemessen in Hamburg Gefahrenprognosen aufgestellt werden.
Kretschmer träumt von fünf Millionen Euro Erlös für das Gebäude am Schulterblatt. Olaf Scholz, der 2001 den Verkauf der Roten Flora als Innensenator mitgetragen hat, ist gut beraten, sich auf dieses durchsichtige Spiel nicht einzulassen.
Hamburger Landgericht spricht 26-Jährigen vom Vorwurf frei, 13 Polizisten mit Reizgas verletzt zu haben. Zivile Tatbeobachter hatten Abenteuerliches berichtet.