Atomverträge belegen: Ausstieg ohne Reue möglich
■ Weder der Staat noch die deutschen Atomkonzerne sind laut Vertragstext beim Ende der Wiederaufarbeitung zu Schadensersatz verpflichtet. Vor den anstehenden Konsensgesprächen droht die Stromwirtschaft, die Verhandlungen scheitern zu lassen
25.1.1999