Startbahnprozeß: Aussagen verweigert
Das Frankfurter Oberlandesgericht verhängt Ordnungsbuße wegen Aussageverweigerung und droht Erzwingungshaft an / Auch Fotojournalist will nicht als „Hilfsbeamter der Strafverfolgungsbehörden“ fungieren ■ Aus Frankfurt Rainer Kreuzer
22.9.1989