Die Ampelregierung hat im Bereich Gebäude und Verkehr das Klimaschutzgesetz nicht eingehalten, urteilt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Legasthenie-Hinweise müssen im Zeugnis vermerkt werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeugt von einem eingeschränkten Gerechtigkeitsbegriff.