Im Februar entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, ob „Compact“ von verfassungsfeindlichen Inhalten geprägt ist. Bis dahin darf das Magazin erscheinen.
Die Verurteilung Irmgard Furchners wegen Beihilfe zum Massenmord hält. Es ist das erste rechtskräftige Urteil gegen eine zivilbeschäftigte KZ-Mitarbeiterin.
Bei Diskussionen um das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins hilft ein Blick in die Verbotsverfügung des Innenministeriums. Der taz liegt sie vor.