Im Bremer Abschiebegewahrsam wird einem möglicherweise schwerkranken Flüchtling eine fachärztliche Untersuchung verweigert. Anwälten zufolge soll so die Abschiebung von psychisch Kranken durchgesetzt werden – nicht zum ersten Mal
... uns einfach nicht reingelassen.“ Mitarbeit: MAJA HOOCK DAS VORBILD Bremen wollte ursprünglich...
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Quelle: taz Nord
Ressort: Nord Aktuell
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