Einer der Hungerstreikenden der Justizvollzugsanstalt Celle zeigt den Sprecher des niedersächsischen Justizministers an. Der hatte gesagt, die Insassen verlangten Prostituierte und Alkohol.
Formaljuristisch geht das Urteil gegen den Aktivisten Martin M. sicherlich in Ordnung. Nun ist es eine politische Frage, wie mit dem Protest gegen den Wohnungsleerstand umgegangen wird.
Ein Aktivist muss wegen der Besetzung des Hauses Juliusstraße 240 Euro Geldstrafe zahlen. Die Staatsanwältin verweigerte die Einstellung des Verfahrens.
Werden die Bewohner eines Quartiers nicht in die Stadtplanung einbezogen, kann es zu fatalen Entwicklungen kommen. Das sollte die Politik beim Thema "Brammer-Fläche" im Hinterkopf haben.
Die Staatsanwaltschaft hat in einem Prozess wegen der Hausbesetzung in der Juliusstraße angeboten, das Verfahren einzustellen - wenn die Hausbesetzer auf Pressearbeit und Mobilisierung verzichten.
Auch Punks haben ein Grundrecht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Das Vorgehen der Polizei in Neumünster ist verfassungsrechtlich äußerst zweifelhaft.
Eine Gruppe Husumer Punks wurde in Neumünster aus dem Zug geholt. 15 von ihnen wollen Anzeige erstatten: Sie seien geschlagen und in einem Abteil voll Pfefferspray nach Hamburg verfrachtet worden.
Die Polizei stellt die ständige Videoüberwachung der Reeperbahn ein. Die Auflagen der Gerichte waren so hoch, dass sich der Aufwand nicht mehr gelohnt hätte.
Es widerspricht dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wenn die Polizei heimlich öffentliche Plätze filmt. Dafür, das zu erkennen, reicht schon der gesunde Menschenverstand.
Die Kammer - allen voran die drei Berufsrichterinnen - hat sich in diesem Verfahren nicht vom öffentlichen Druck und der medialen Vorverurteilung beeinflussen lassen oder sich ihr gar gebeugt.
Wende im Prozess um die Massenschlägerei von Hamburg-Neuwiedenthal: Hamburger Landgericht hebt Haftbefehl gegen den Angeklagten auf. Grund: Kein dringender Tatverdacht mehr.
Die Polizei-Uni ist seit Gründung umstritten. Billiger und sinnvoller wäre, die akademische Polizeiausbildung würde der Hochschule für angewandte Wissenschaften unterstellt.
Der DGB-Vorstand und sein Bildungswerk wollen die Hamburger Bildungsstätte ohne wirtschaftliche Notwendigkeit schließen. Das schadet der Gewerkschaft und ist arbeitsrechtlich kriminell.
Wer Studenten angreift, die friedlich ein paar Zelte auf dem Rathausmarkt aufbauen, begeht eine Körperverletzung im Amt - selbst wenn das Gebiet zur Bannmeile erklärt wurde. Das ist ein Fall für den Staatsanwalt.