Das neue NRW-Verfassungsschutzgesetz erlaubt dem Geheimdienst, was allen anderen Behörden der Republik verboten ist: Die heimliche Online-Durchsuchung der Festplatten privater Rechner. Ist die digitale Schnüffelei das Ende der Privatsphäre – und damit verfassungswidrig?
Von
ELMAR KOK / CHRISTOPH SCHURIAN