Auch der Trinker genießt den Schutz des Grundgesetzes
■ Ein Wiesbadener Verfassungsrechtler warnt vor einem gesetzlichen Trinkverbot: Das öffentliche Besäufnis in den Wallanlagen zu verbieten, beim Stadtfest aber durchgehen zu lassen, verstößt gegen das Grundgesetz
27.8.1997