VERBOTSZONE Um die Straßenprostitution einzudämmen, gilt in Hamburg-St. Georg ein „Kontaktverbot“: Freier, die erwischt werden, müssen Strafe zahlen. Wenn sie erwischt werden
... versuchen, einen Freier zu finden. CHRISTOPHER PILTZ
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Quelle: taz Nord
Ressort: Schwerpunkt
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