Das Bundesverfassungsgericht billigt Psychiatriepatienten, die keine Neuroleptika wollen, ein „Recht zur Krankheit“ zu. Es zählt die Patientenverfügung.
Die Impfquoten in Baden-Württemberg klaffen weit auseinander. Das hänge mit Status, Bildung und Sprache zusammen, sagt Impfkoordinator Christoph Erdmenger.