Grundlage für ein NPD-Verbot ist die Frage, ob die NPD eine Gefahr für dass Gemeinwesen ist, sagt Siegfried Broß. Er ist einer der drei Verfassungsrichter, die das Verbot 2003 platzen ließen.
Die Opfer des Neonazi-Terrortrios waren nicht zufällig ausgewählt wie bisher gedacht. Aus Skizzen und Karten geht hervor, dass die Taten detailliert geplant waren.
Das Verfassungsgericht hat bereits 2003 klargestellt, was die Politik beachten muss, um mit einem NPD-Verbot nicht erneut zu scheitern. Aber die Vorgaben sind unbequem.
Neonazis haben sich immer wieder organisiert um terroristische Anschläge zu verüben. Ein Überblick über rechtsextreme Terroristen der vergangenen Jahrzehnte.
Kein Streikrecht, keine Tarifverträge: Kirchliche Betriebe sparen sich Sozialstandards - zulasten ihrer Angestellten. Ver.di will dies per Gericht verbieten lassen.
Das Verfassungsgericht hält die Hilfen für Griechenland für korrekt. Doch verlangt es, dass das Parlament jedem Rettungspaket für Eurostaaten vorab zustimmt.
Die UN-Resolution 1973 gibt der Nato weitreichende Befugnisse, selbst Bodentruppen sind möglich, sagt der Völkerrechtler Andreas Zimmermann. Nur eine Besatzung nicht.
Vor dem Bundesverfassungsgericht werden zwei Klagen gegen die deutschen Milliardenkredite für Griechenland verhandelt. Ein neues Europapolitik-Grundsatzurteil ist denkbar.
Die vorübergehenden Stilllegungs-Verfügungen für acht AKWs sind bislang vermutlich rechtswidrig. Juristisch einwandfrei wäre ein Ausstieg ab 2017 möglich.
Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hält ein Moratorium für Alt-AKWs nicht für juristisch wasserdicht – und Schadensersatzansprüche an die AKW-Betreiber für möglich.
Abhaken kann Guttenberg die Plagiatsäffäre noch nicht: Juristisch könnte ihm einiges bevorstehen - egal, ob er sein Mandat behält oder nicht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Der Internationale Strafgerichtshof prüft die aktuelle Lage in Libyen. Dabei geht es vor allem um Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sagt der Völkestrafrechtler Kai Ambos.
Demonstranten dürfen nur zur Abwehr erheblicher Gefahren gefilmt oder fotografiert werden. Ob die Überwachung beim Castor zulässig war, hängt vom Zweck des Einsatzes ab.
Die Stuttgarter Landesregierung will keine Volksabstimmung über das umstrittene Projekt "Stuttgart 21" durchführen - und stützt sich dabei auf zwei Gutachten.
Laut Landesverfassung möglich, ohne Mitwirkung der CDU jedoch kaum durchsetzbar: Die Gegner von "Stuttgart 21" wollen einen Volksentscheid - noch vor der Landtagswahl 2011.
Die Bundesanwaltschaft wirft Verena Becker vor, auf die "bedingungslose Umsetzung" der Mordpläne an Buback gedrungen zu haben. Die Angeklagte hüllt sich in Schweigen.