Karlsruhe hat die Klage des CSU-Politikers gegen die EU-Verfassung abgewehrt. Begründung: Klage kommt zu früh. EU-Kommission: kein Plan B im Falle eines „Non“
Erlass von Eichel macht es möglich, dass das Gesetz zur Kontenabfrage in Kraft tritt, bevor Karlsruhe über vier anhängige Verfassungsbeschwerden entschieden hat