Auch auf Bundesebene ist staatliche Spitzelsoftware eingesetzt worden. Das Innenministerium behauptet aber, dass die Vorwürfe des CCC auf sie nicht zutreffen.
Das Landgericht Landshut urteilte schon im Januar: Screenshots bei E-Mail-Überwachung sind unzulässig. Dennoch wurden sie in Bayern in mindestens vier Fällen weiter praktiziert.
Der Chaos Computer Club (CCC) hat ein Computerprogramm analysiert, das offenbar von Ermittlungsbehörden eingesetzt wurde. Dabei haben sie erstaunliche Details entdeckt.
GERICHTSURTEIL Der Europäische Gerichtshof hält es für zulässig, dass man sich Spiele auf ausländischen Pay-TV-Sendern ansieht. Ob die Preise nun fallen, ist jedoch offen
Das einflussreiche Blog "Politically Incorrect" wird im Bericht des Verfassungsschutzes weiterhin ausgespart. Die Voraussetzungen für eine Aufnahme seien nicht gegeben.
Als Musterbeispiel gehandelt, entlassen - und erneut straffällig geworden: Die Geschichte eines ehemals sicherungsverwahrten Mannes aus Dortmund ist kein Einzelfall.
Der sächsische Justizminister will Unbeteiligte besser vor Handyüberwachung schützen. Er kündigt eine Bundesratsinitiative an. Den Datenschutzbeauftragten freut's.
Das Gesetz ist im Falle der Datenspeicherung in Dresden auf der Seite der Handynutzer: Eine Funkzellenabfrage vom Dresdner Ausmaß ist unverhältnismäßig.
Die Funkzellenabfrage wird Tausende Male pro Jahr angewendet. Zulässig ist sie aber nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung – Blockade-Demos gehören nicht dazu.
RECHTSPRECHUNG Die Kirchen sind der zweitgrößte Arbeitgeber Deutschlands. Doch das staatliche Arbeitsrecht gilt hier nur eingeschränkt. Die Folgen spürte zum Beispiel der Organist Bernhard Schüth, die Kirche duldete seine neue Beziehung nicht
ANSCHLAG Mit über 120 Beamten hat das Bundeskriminalamt seit November 2010 die „Düsseldorfer Zelle“ und ihren Bau einer Splitterbombe verfolgt, Anschlagsziel war möglicherweise ein Bus oder eine Bushaltestelle
Die nach Italien geflüchteten Tunesier könnten mit dem "Sondervisum" in EU-Staaten reisen. Doch nur, wenn sie Geld für den Lebensunterhalt vorweisen können. In Bar.
Abhaken kann Guttenberg die Plagiatsäffäre noch nicht: Juristisch könnte ihm einiges bevorstehen - egal, ob er sein Mandat behält oder nicht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Das Karlsruher Verfassungsgericht hält auch den Grundrechtsschutz gegen rein private Unternehmen für möglich. Das müsste aber öffentlich sein und für ein Urteil bräuchte es Kläger.