Prostitution ist nicht sittenwidrig, urteilt das Berliner Verwaltungsgericht. Sex für Geld müsseals „Teil des Zusammenlebens“ akzeptiert werden. Rot-Grün begrüßt die Entscheidung
... einem normalen Dienstleistungsgewerbe machen soll. BARBARA BOLLWAHN DE PAEZ CASANOVA inland SEITE 7
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Quelle: taz
Ressort: Seite 1
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