Ein Gericht in Kairo beschließt auch die Beschlagnahme des Vermögens der Organisation. Weitere Klagen zur Auflösung sind noch anhängig.
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Quelle: taz
Ressort: Ausland
Typ: Bericht
IRAN Vielleicht dürfen die beiden seit Oktober inhaftierten „BamS“-Reporter ihre Familien sehen
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Quelle: taz
Ressort: Gesellschaft
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