Der Jugendstaatssekretär besucht den Berliner Kindernotdienst. Zuvor hatten Mitarbeitende einen Brandbrief wegen schlechten Arbeitsbedingungen geschrieben.
In Potsdam steht das Welterbe einer Toilette an einem Sportplatz entgegen. Denn die zuständige Stiftung Preußische Schlösser und Gärten hat dort ein – auch räumlich – weitreichendes Vetorecht. Die Stiftung argumentiert: Ein Klo dort könne das Denkmal beeinträchtigen – selbst wenn es unsichtbar wäre
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden: Die Verkehrssenatorin kann das illegale, aber meist geduldete Gehwegparken nicht einfach akzeptieren.