„Gift für die Versammlungsfreiheit“
GRUNDRECHTE Schleswig-Holsteins neues Versammlungsgesetz erlaubt die Videoüberwachung von Demonstrationen, auch wenn die Teilnehmer friedlich sind. Bürgerrechtler erkennen darin den Versuch der Abschreckung, Anwälte nennen es repressiv
27.5.2015