Die im Rauch hängen
Balkonrechte: Ohne andere zu belästigen, kann der Mieter den Balkon nutzen, wie er will, wann er will und solange er will. Aber: Cannabisanbau führt zur fristlosen Kündigung. Und Grillfeste machen meist nur denen Spaß, die selbst mit dabei sind
14.8.2004