Seit einem Jahr müssen Stalker laut Gesetz mit Geld- und Freiheitsstrafen rechnen. Doch der Schutz der Opfer stößt an Grenzen: Zwar kann die Polizei die Täter kurzfristig in Gewahrsam nehmen, doch die Auflagen für eine Untersuchungshaft sind hoch
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MECHTHILD GARWEG / ULRIKE HORSTMANN