Das Bundesverwaltungsgericht hat gesprochen: Das Mühlenberger Loch durfte teilweise zugeschüttet werden. Die Anwohner müssen auch den Lärm von Privatflughäfen ertragen. Mit dem Schutz von Tieren und Pflanzen dürfen sie nicht argumentieren
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GERNOT KNÖDLER / SVEN-MICHAEL VEIT