■ Das Sexualstrafrecht in der DDR ist im Vergleich mit der BRD-Gesetzgebung in einigen Punkten fortschrittlicher / Die Auseinandersetzung um die Abtreibung sollte dazu ermutigen, auch die anderen frauenfreundlicheren Ansätze im DDR-Gesetz in die deutsche Rechtseinheit hinüberzuretten
Von
christine olderdissen