DEMONSTRATIONSRECHT Bundesverfassungsgericht billigt Verbote von Gedenkmärschen für ehemaligen Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß. Sonderrecht gegen Nazi-Meinung zulässig
URTEIL Der Gebrauch von NS-Parolen ist nur im deutschen Original strafbar, entscheidet der Bundesgerichtshof: Die Hitler-Jugend sprach von „Blut und Ehre“, nicht von „Blood and Honour“
"Collegium Humanum" und "Bauernhilfe" wurden als verfassungswidrig eingestuft. Die wegen Volksverhetzung verurteilte Vorsitzende hat dagegen geklagt und verloren.
Rechtsextreme wollen den Gedenktag an die Bombardierung zum Höhepunkt ihrer Inszenierung im Wahljahr machen. 8.000 Neonazis werden zum Aufmarsch erwartet.
Mit der „Volksfront gegen das Finanzkapital“ schielt der umstrittene Linkspublizist Elsässer ins rechte Lager. Dafür erhielt er jetzt von seiner Zeitung die Kündigung
Ab dem 1.September gilt der bundeseinheitliche Einbürgerungstest. Jeder Ausländer, der deutscher Staatsbürger werden will, muss ihn bestehen. Eine machbare Aufgabe? Die Fragen 1 - 47
Das Bundesverwaltungsgericht billigt die Verbote von Gedenkmärschen in Erinnerung an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß. Die Demos verletzen laut Richtern die Würde von NS-Opfern.