Für seine Taten in Auschwitz wurde Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt. Bevor über ein Gnadengesuch entschieden werden konnte, starb der 96-Jährige.
Knapp 24 Stunden verbrachte ein städtischer Beamter in der Gefangenensammelstelle. Er wurde stündlich geweckt und bekam in 14 Stunden nur Wasser und Knäckebrot.