Mit dem Dienstwagen in den Urlaub
Wer den Firmenwagen auch privat nutzt, muss den Fiskus beteiligen. Privattouren gelten als steuerpflichtiger Arbeitslohn.Um Belege wie Tankquittungen, Gesprächsnotizen und Bewirtungsnachweise kommen Firmenwagenfahrer kaum herum
21.9.2002